Kinderbetreuung

  • Frau mit Kindern ist auf gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie angewiesen
  • Hilfe bei Fragen rund um Vereinbarkeit von Beruf und Familie bekommen Mütter mit Migrationshintergrund bei „Stark im Beruf“-Kontaktstellen vor Ort
    • sie finden Verbündete, die sie bei Vereinbarkeit, bei Kitaplatz-Suche und bei familiärer Aufgabenteilung unterstützen

Tipps zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf:

  1. Stress: Ursachen herausfinden
  2. Organisation ist alles (es gibt Apps)
  3. Notfallpläne und Unterstützung
  4. Auszeit
  5. Ausreichend schlafen
  6. Zeitfresser reduzieren
  7. Lücken sinnvoll nutzen
  8. Hilfe rechtzeitig wahrnehmen

Von wem kann die Frau Unterstützung bekommen?

  • sie kann vom Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen erhalten
  • auch Unterstützung durch Familie und Lebenspartner ist wichtig
  • Betreuung durch Tagesmütter und -väter
    • können auf Wünsche der Mutter eingehen
    • Betreuungszeiten und Berücksichtigung der Wünsche der Kinder
  • Betreuung durch Tagespflegestelle
    • kann für Kinder mit Fluchthintergrund geeignet für Bildung sein
    • sie haben dort Kontakt zu anderen Kindern, lernen deutsche Sprache sowie soziale und kulturelle Werte kennen

Betreuungsgeld:

  • zu staatlichen Leistungen für Familien zählt seit 2013 auch Betreuungsgeld
  • es ist mit Entscheidung verknüpft, wer das Kind betreut
  • Frauen können ihre Kinder in Tageseinrichtung bzw. in Tagespflege betreuen lassen oder das allein oder mit Hilfe ihres Partners selbst übernehmen
  • seit 1. August 2013 haben Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung Recht auf Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtung
  • wer sein Kind zu Hause betreuen will, kann Betreuungsgeld beantragen

Unter welchen Voraussetzungen bekommt man Betreuungsgeld?

  • Betreuungsgeld für Eltern ohne staatlich geförderte Kinderbetreuung
    • wenn Nachwuchs nicht in Tagesstätte oder bei Tagesmutter bzw. Tagesvater untergebracht ist
  • Leistung ist unabhängig davon, ob Eltern ihre Berufstätigkeit einschränken
  • sie wird für Kinder gezahlt, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden

Muss das Kind in der Familie betreut werden?

  • wenn Kind in privat organisierten Eltern-Kind-Gruppen oder Spielkreisen betreut wird, kann man trotzdem Betreuungsgeld bekommen
  • in Ausnahmefällen kann man Geld auch erhalten, wenn Kinder für maximal 20 Wochenstunden im Monat in öffentlich geförderter Betreuung sind
  • Härtefall besteht, wenn Eltern des Kindes schwer erkrankt sind

 

Wie viel Betreuungsgeld bekomme ich?

  • pro Kind werden monatlich 150 Euro gezahlt
  • Betrag ist steuerfrei

 

Wie lange erhalte ich die Zahlungen?

  • Bezugszeit beträgt maximal 22 Monate je Kind
  • sie schließt an die Elterngeldmonate an
  • Betreuungsgeld kann vom 15. Lebensmonat des Kindes bis zum vollendeten dritten Lebensjahr beansprucht werden

 

Wird das Betreuungsgeld auf Sozialleistungen angerechnet?

  • es wird verrechnet mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag
  • unberücksichtigt bleibt es bis zu einer Höhe von monatlich 300 Euro bei anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und BAföG
  • Betreuungsgeld zählt in diesem Fall nicht als Einkommen und steht Empfängerinnen und Empfängern dieser Sozialleistungen zur Verfügung

Ist es möglich, Betreuungsgeld und Elterngeld gleichzeitig zu beziehen?

  • Betreuungsgeld kann ab dem 15. Lebensmonat des Kindes gleichzeitig mit Elterngeld Plus bezogen werden

Wer ist zuständig für die Anträge auf Betreuungsgeld?

  • Landesregierungen bestimmen die zuständigen Behörden für Betreuungsgeld
  • Aufgabe ist bei Elterngeldstellen angesiedelt
  • Liste der Stellen steht auf Seite des Bundesfamilienministeriums unter bmfsfj.de (Familie)

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