Anerkennung von Berufs- oder Hochschulabschluss

 Zuständige Stellen: 

 Kosten der Anerkennung: 

  • Anerkennung von Qualifikationen kostet immer etwas
  • Verfahren, Übersetzungen der Dokumente und Zertifikate
  • bestimmtes Sprachniveau ist manchmal Voraussetzung für Anerkennung
  • Anerkennungsverfahren können auch gefördert werden
  • man soll sich vorher über Förderungen informieren und mit Beratern und Sachbearbeitern bei Behörden sprechen
  • man muss auch mit zuständigem Berater des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit und mit Beratungsstelle des IQ-Netzwerkes sprechen

Anerkennung ist ein MUSS für: 

  • geregelte Berufe (z.B. Arzt, Krankenpfleger, Lehrer, Ingenieur)
  • ohne Anerkennung darf man nicht in diesen Berufen arbeiten
  • Titelführung (z.B. Ingenieurin, Dr. med., Physiotherapeut)
  • Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk
  • Zulassung zu Fortbildungen und Umschulungen

Anerkennung ist ein KANN für: 

  • Ausübung nicht-geregelter Berufe (Ausbildungsberufe)
  • gleichwertig anerkannter Abschluss eröffnet Zugang zu Fortbildungen
  • Gleichwertigkeitsbescheid: Bewertung des Abschlusses kann hilfreich sein, um Arbeitgeber ausländische Qualifikation verständlicher zu machen
  • gleiches Recht wie bei deutschem Abschluss (z.B. Hochschulzugang)
  • Teilgleichwertigkeitsbescheid: Anerkennung macht eigene Qualifikationen leichter verständlich und verbessert Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Anerkennung von Schulabschlüssen: 

 Anerkennung von Hochschulqualifikationen: 

  • jede Universität/Hochschule entscheidet selbst, wer dort studieren darf
  • es gibt bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. gute Deutschkenntnisse
  • „Akademisches Auslandsamt“ der Hochschule fragen
  • Hochschulen und Universitäten entscheiden nach Einzelfall

Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Hochschulabschlüssen für Beruf: 

  • „Anerkennung in Deutschland“: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/
  • man gibt eigenen Wohnort ein und Beruf oder Hochschulabschluss
  • Webseite zeigt an, wen man zur Beratung kontaktieren kann
  • sie informiert, ob man Anerkennung für Beruf braucht
  • bei nicht-geregelten Berufen kann man sich auf Arbeitsmarkt bewerben
  • mit ausländischem Berufsabschluss (in Deutschland 2-jährige schulische Berufsausbildung) kann man sich Gleichwertigkeit bestätigen lassen
  • ausländischer Berufsabschluss muss schriftlich vorliegen
  • Bescheide werden vom Bundesland ausgestellt, in dem man arbeiten will
  • Anerkennung ist Pflicht für geregelte Berufe, für die man Qualifikationen braucht (z.B. Arzt oder Psychotherapeut)
  • Ärzte brauchen zusätzlich staatliche Zulassung
  • nach/während Anerkennungsverfahren Antrag bei Landesregierung stellen
  • die meisten Berufe sind in Deutschland nicht geregelt
  • akademische Berufe und Ausbildungsberufe (z.B. Köchinnen)
  • Anerkennung ist in diesen Berufen gesetzlich nicht notwendig, um zu arbeiten
  • zuständige Kammern können Informationen zur Anerkennung geben