Arbeitsrecht für Frauen

Regelungen für Asylbewerberinnen:

  • keine Arbeit in den ersten 3 Monaten
    • 3-Monats-Frist beginnt mit Ausstellung des Ankunftsnachweises
    • ansonsten beginnt Frist an dem Tag, an dem Asylantrag gestellt wurde
  • alle, die nach 3 Monaten Aufenthaltsgestattung bekommen haben und noch keinen Brief vom BAMF erhalten haben:
    • sie dürfen bis zur Entscheidung über Asylantrag arbeiten
    • sie brauchen Erlaubnis von Ausländerbehörde und Arbeitsagentur
  • alle, die positiven Bescheid von BAMF bekommen haben:
    • sie dürfen arbeiten
    • Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte
    • sie dürfen sich frei bewerben und Ausbildung oder Arbeit beginnen
    • sie dürfen sich selbstständig machen und eigenes Geschäft eröffnen
  • man soll mit Beratern von Jobcentern oder Agentur für Arbeit sprechen
    • sie können oft hilfreiche Tipps und Informationen geben
  • bei Personen mit nationalem Abschiebeverbot:
    • Ausländerbehörde entscheidet, ob sie arbeiten dürfen
    • alle, die negativen Bescheid vom BAMF bekommen haben bzw. Geduldete:
    • sie dürfen unter bestimmten Bedingungen arbeiten
    • sie brauchen Erlaubnis von Ausländerbehörde und Arbeitsagentur
  • alle, die Ausreisepflichtige sind:
    • sie dürfen normalerweise nicht arbeiten

Ausnahmen und spezielle Regeln:

  • nachdem man sich 4 Jahre offiziell in Deutschland aufgehalten hat, braucht man zum Arbeiten keine Erlaubnis der Arbeitsagentur mehr
  • bestimmte Personen dürfen grundsätzlich nicht arbeiten:
    • Personen mit Aufenthaltsgestattung, die in Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen
      • sie haben Wohnverpflichtung für 6 Wochen bis zu maximal 6 Monaten und dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten
    • Personen, die aus sicheren Herkunftsländern kommen und ihren Asylantrag nach August 2015 gestellt haben,
      • sie müssen während des gesamten Asylverfahrens (bis zu Entscheidung des BAMF) in Aufnahmeeinrichtung bleiben
      • folgende Länder gelten als sicher: EU-Mitgliedstaaten, Albanien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien
    • Personen, die Duldung haben und eingereist sind, um Asylbewerberleistungen zu bekommen
      • aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern, weil sie zum Beispiel über ihre Identität oder Herkunft gelogen haben
      • aus sicherem Herkunftsland kommen und deren Asylantrag abgelehnt wurde

Warum braucht man eine Erlaubnis der Arbeitsagentur?

  • Arbeitsagentur überprüft, ob es Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat, wenn die Person eine Arbeit beginnt
  • sie überprüft auch, ob es einen deutschen oder europäischen Bewerber gibt, der diese Arbeit auch machen könnte
    • der Deutsche oder EU-Bürger darf vorrangig die Arbeit beginnen
  • außerdem prüft Arbeitsagentur, ob die Arbeitsbedingungen der konkreten Stelle, also Verdienst und Arbeitszeiten, dem Gesetz entsprechen
  • Asylberechtigte und Geduldete haben die gleichen Rechte auf der Arbeit wie jeder andere auch
  • nach 15 Monaten in Deutschland gibt es keine Prüfung mehr
  • nur noch die Arbeitsbedingungen werden geprüft

Wer braucht keine Erlaubnis der Arbeitsagentur?  

  • wenn eine Person folgende Beschäftigungsverhältnisse beginnen möchte:
    • eine Berufsausbildung
    • Praktika zu Weiterbildungszwecken
    • Freiwilligendienst
    • Arbeitsaufnahme von Hochqualifizierten
  • auch hier gilt 3-Monats-Frist zu Beginn des Aufenthalts in Deutschland