Regelungen am Arbeitsplatz
Kündigungsschutz und Kündigungsrecht
a) Personenbedingte Kündigung:
- wenn Mitarbeiter aus charakterlichen, fachlichen, körperlichen oder gesundheitlichen Gründen für Tätigkeit nicht (mehr) geeignet erscheint
- Arbeitgeber muss nachweisen, dass dadurch betriebliche Abläufe gestört und deswegen dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden können
- z.B. lang dauernde oder sehr häufige Erkrankungen
b) Verhaltensbedingte Kündigung:
- wenn Mitarbeiter seine Leistungspflichten, wie sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz geregelt sind, nicht erfüllt und sie verletzt
- jemand macht seine Arbeit nicht oder nur ungenügend
- z.B. regelmäßige Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, sexuelle Belästigung oder Verweigerung der Arbeit
- mit einigen Ausnahmen ist jedoch mindestens eine Abmahnung erforderlich
c) Betriebsbedingte Kündigung:
- Arbeitgeber muss nachweisen, dass „betriebliche Erfordernisse“ es unmöglich machen, Mitarbeiter weiter zu beschäftigen
- z.B. hat Unternehmen keine Aufträge mehr und erzielt somit keinen ausreichenden Umsatz oder Gewinn mehr, um Mitarbeiter zu bezahlen
d) Außerordentliche Kündigung:
- wenn Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters nicht zumutbar ist
- z.B. bei Diebstahl, Annahme von Bestechungsgeldern, Gewalt, Preisgabe von Betriebsgeheimnissen oder grobem Fehlverhalten
- auch schwere Fälle von Ausländerfeindlichkeit können Grund sein
e) Kündigung durch Arbeitnehmer selbst:
- wenn sie nicht mehr in ihrem Betrieb arbeiten möchten
- sie müssen bei ihrer Kündigung keine Gründe angeben
- sie müssen sich an Gesetze halten und z.B. Kündigungsfrist einhalten
Arbeitszeitregelungen
- tägliche Arbeitszeit von maximal 8 Stunden
- Arbeitszeit kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn Überstunden innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden (circa 8 Stunden am Tag)
- Nachtarbeiter brauchen Ausgleich innerhalb eines Monats
- Samstag gilt arbeitsrechtlich als Werktag
- es sind bis zu 48 Stunden Arbeit pro Woche erlaubt
- an Sonn- und Feiertagen darf keiner arbeiten
Urlaubsregelungen
- Urlaubsanspruch ergibt sich aus Anzahl der pro Woche gearbeiteten Tage
- Werktage: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag
- wenn man Montag bis Freitag (5 Tage) Vollzeit (8 Stunden täglich) arbeitet, hat man gesetzlichen Mindestanspruch auf 20 Tage/4 Wochen Urlaub im Jahr
Arbeitskleidung/Schutzkleidung
- in manchen Berufen muss man Schutzkleidung tragen
- Schutz vor Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfällen oder wegen Hygienevorschriften
- Schutzkleidung muss kostenlos und funktionstüchtig sein
- Arbeitnehmer müssen Schutzkleidung tragen
- ansonsten können sie verwarnt oder sogar entlassen werden
- bei Schaden kann es sein, dass Versicherung Kosten nicht übernimmt
Regelungen zum Tragen religiöser Kleidung am Arbeitsplatz
- in Deutschland ist es schwierig, Arbeit zu finden, wenn man optisch sichtbar
bestimmter Religion angehört - öffentliche Bekenntnis zu Religion ist in Deutschland rechtlich geschützt
- Religion ist in Deutschland Privatsache
- religiöse Symbole und Kleidungsstücke (Kreuz, Kopftuch etc.) dürfen öffentlich, und somit auch im Beruf, getragen werden
- niemand darf wegen seiner Religionszugehörigkeit benachteiligt werden
- keine Diskriminierung
- z.B. darf Bewerberin mit Kopftuch nicht aussortiert werden
- z.B. darf Bewerberin mit Kopftuch nicht aussortiert werden
Ausnahmen:
- in den meisten Berufen gibt es Regeln, die für Verbot von religiösen
Symbolen oder Kleidung am Arbeitsplatz sprechen- wenn Arbeitnehmerin durch religiöse Bekleidung gefährdet oder in ihrer Arbeit beeinträchtigt wird (z.B. beim Bedienen einer Maschine usw.)
- Betriebe in der Privatwirtschaft dürfen von ihren Mitarbeitern „neutrales“ Auftreten fordern, wenn dies für alle Religionen gilt
- kann im Konflikt mit Recht auf freie Religionsausübung stehen
- Privatfirmen entscheiden selbst, wen sie anstellen
- Beamtinnen und Soldatinnen dürfen während der Arbeit ihr Gesicht nicht verhüllen
- außer aus gesundheitlichen oder dienstlichen Gründen
- von Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie von Lehrerinnen wird oft erwartet, keine religiösen Symbole zu tragen (z.B. kein Kopftuch)