Anerkennung von Berufs- oder Hochschulabschluss
Zuständige Stellen:
- Online-Datenbank „anabin“: http://anabin.kmk.org/anabin.html
- Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise
- Deutscher Akademischer Auslandsdienst (DAAD): https://www.daad.de/deutschland/nach-deutschland/voraussetzungen/de/57293-daad-zulassungsdatenbank/
- man kann prüfen, ob der Zugang zur Hochschule in Deutschland anerkannt wird und welcher Abschluss für ein Studium in Deutschland wichtig ist
- Telefonhotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Montag bis Freitag unter Rufnummer +49 (0)30 1815-1111
- Informationen zur beruflichen Anerkennung auf Deutsch und Englisch
- In Bayern: Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz)
- persönliche Beratung und Information
- Beratungsstelle für Anerkennung von Berufsabschlüssen „MigraNet“
- MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern Tür an Tür – Integrationsprojekte GmbH in Augsburg
- Telefonnummer: 0821 4551090
- E-Mail: anerkennungsberatung@tuerantuer.de
- Website: http://tuerantuer.de/integrationsprojekte/projekte/migranet/
- in anderen Bundesländern sind jeweils andere Landesnetzwerke zuständig für Anerkennungsberatung
- Netzwerk IQ „Integration durch Qualifizierung“: https://www.netzwerk-iq.de/
- Beratungen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen
- Wirtschaftsforum der Region Passau e.V.: https://www.wifo-passau.de/
- Ansprechpartner: Frau Andrea Nold oder Herr Jakob Schreiner
Kosten der Anerkennung:
- Anerkennung von Qualifikationen kostet immer etwas
- Verfahren, Übersetzungen der Dokumente und Zertifikate
- bestimmtes Sprachniveau ist manchmal Voraussetzung für Anerkennung
- Anerkennungsverfahren können auch gefördert werden
- man soll sich vorher über Förderungen informieren und mit Beratern und Sachbearbeitern bei Behörden sprechen
- man muss auch mit zuständigem Berater des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit und mit Beratungsstelle des IQ-Netzwerkes sprechen
Anerkennung ist ein MUSS für:
- geregelte Berufe (z.B. Arzt, Krankenpfleger, Lehrer, Ingenieur)
- ohne Anerkennung darf man nicht in diesen Berufen arbeiten
- Titelführung (z.B. Ingenieurin, Dr. med., Physiotherapeut)
- Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk
- Zulassung zu Fortbildungen und Umschulungen
Anerkennung ist ein KANN für:
- Ausübung nicht-geregelter Berufe (Ausbildungsberufe)
- gleichwertig anerkannter Abschluss eröffnet Zugang zu Fortbildungen
- Gleichwertigkeitsbescheid: Bewertung des Abschlusses kann hilfreich sein, um Arbeitgeber ausländische Qualifikation verständlicher zu machen
- gleiches Recht wie bei deutschem Abschluss (z.B. Hochschulzugang)
- Teilgleichwertigkeitsbescheid: Anerkennung macht eigene Qualifikationen leichter verständlich und verbessert Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Anerkennung von Schulabschlüssen:
- ausländischer Schulabschluss kann deutschem gleichgestellt werden
- Gleichstellung mit Hauptschulabschluss, mittlerem Schulabschluss sowie allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife für berufliche Zwecke
- Entscheidung von Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer
- zuständige Stellen sind über anabin-Datenbank abrufbar: http://anabin.kmk.org/anabin.html
- für Ausbildung entscheiden Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer
- B. Zeugnisanerkennungsstelle für Freistaat Bayern: http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/zeugnisanerkennung/schulische-abschlusszeugnisse.html
Anerkennung von Hochschulqualifikationen:
- jede Universität/Hochschule entscheidet selbst, wer dort studieren darf
- es gibt bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. gute Deutschkenntnisse
- „Akademisches Auslandsamt“ der Hochschule fragen
- Hochschulen und Universitäten entscheiden nach Einzelfall
Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Hochschulabschlüssen für Beruf:
- „Anerkennung in Deutschland“: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/
- man gibt eigenen Wohnort ein und Beruf oder Hochschulabschluss
- Webseite zeigt an, wen man zur Beratung kontaktieren kann
- sie informiert, ob man Anerkennung für Beruf braucht
- bei nicht-geregelten Berufen kann man sich auf Arbeitsmarkt bewerben
- mit ausländischem Berufsabschluss (in Deutschland 2-jährige schulische Berufsausbildung) kann man sich Gleichwertigkeit bestätigen lassen
- ausländischer Berufsabschluss muss schriftlich vorliegen
- Bescheide werden vom Bundesland ausgestellt, in dem man arbeiten will
- Anerkennung ist Pflicht für geregelte Berufe, für die man Qualifikationen braucht (z.B. Arzt oder Psychotherapeut)
- Ärzte brauchen zusätzlich staatliche Zulassung
- nach/während Anerkennungsverfahren Antrag bei Landesregierung stellen
- die meisten Berufe sind in Deutschland nicht geregelt
- akademische Berufe und Ausbildungsberufe (z.B. Köchinnen)
- Anerkennung ist in diesen Berufen gesetzlich nicht notwendig, um zu arbeiten
- zuständige Kammern können Informationen zur Anerkennung geben