Unterstützung durch Arbeitsagentur und Jobcenter
Arbeitsagentur ist zuständig für:
- Asylbewerber mit Gestattung
- Geduldete
- Asylsuchende mit BüMA (Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender) oder AKN (Ankunftsnachweis)
- für Arbeit oder Ausbildung braucht man Zustimmung
- Personen, die Arbeitslosengeld I bekommen
- sie zahlt Arbeitslosengeld I aus
- man muss mindestens 1 Jahr in den letzten 2 Jahren gearbeitet haben
- Personen, die kein Arbeitslosengeld I + II bekommen
- berufliche Integration: Sie berät und vermittelt die Kunden in eine Arbeit
- Personen, die Beratung zur beruflichen Situation brauchen bzw. über Stellenangebote informiert werden möchten
- Personen, die eine Arbeit suchen
- man soll sich als „arbeitssuchend“ melden
- Familienkasse
- sie zahlt Kindergelder aus
Jobcenter ist zuständig für:
- anerkannte Flüchtlinge
- Asylberechtigte
- Kontingentflüchtlinge
- Personen, die kein Arbeitslosengeld I mehr bekommen (nach circa 1 Jahr)
- Personen, die Arbeitslosengeld II/Grundsicherung (Hartz IV) bekommen
- Leistungen zum Lebensunterhalt
- Sonderleistungen (z.B. bei Schwangerschaft, für Kinder)
- Beratung und Information über Arbeit sowie Vermittlung in Arbeit
- psychologische Beratung, Suchtberatung und Schuldnerberatung
Sozialleistungen:
- um staatliche Hilfen zu bekommen, gelten gesetzliche Voraussetzungen
- Asylbewerber müssen zuvor Vermögen oder Einkommen aufbrauchen
- wer in Flüchtlingsunterkunft wohnt und Einkommen/Vermögen hat, muss der Kommune die Kosten für Unterbringung, Verpflegung usw. erstatten
- Asylsuchende erhalten volle Leistungen erst, wenn sie in Einrichtung sind
- Geldleistungen werden höchstens 1 Monat im Voraus ausgezahlt
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt, wie Asylsuchende versorgt werden: http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/
Sachleistungen für täglichen Bedarf:
- Grundleistungen
- Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Haushaltswaren
- Geldbetrag für notwendige persönliche Bedürfnisse („Taschengeld“)
- medizinische Leistungen bei Krankheit (nur wenn Asylbewerber akut krank sind), Schwangerschaft und Geburt sowie Schutzimpfungen
- Gesundheitskarte für Asylsuchende: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/FAQ-Fluechtlings-Asylpolitik/2-wasbekommen-fluechtlinge/03-Leistungen.html
- im Einzelfall auch weitere Leistungen
- man bekommt Sachleistungen, solange man in Einrichtung oder in Gemeinschaftsunterkünften ist
- auch wenn Asylbewerber nicht in Gemeinschaftsunterkunft wohnen, können Grundleistungen ausgezahlt werden
- wer Land in Kürze verlassen muss, erhält Leistungen für Ernährung, Unterkunft und Körperpflege nur bis zum Ausreisedatum
Wichtige Dokumente:
- Persönliche Dokumente:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Geburtsurkunde), gegebenenfalls mit aktuellem Aufenthaltstitel
- Krankenversicherungsnachweis (Chip-Karte, Mitgliedsbescheinigung, Beitragsnachweis privater Krankenkasse)
- Rentenversicherungsnummer für Personen, die über 15 Jahre alt sind
- Behindertenausweis
- Schulbescheinigung der Kinder
- Kosten der Unterkunft für Mietwohnungen:
- Mietvertrag und eventuell Mieterhöhungsschreiben
- Heizkostennachweis
- Kosten der Unterkunft für Eigentum:
- Kaufvertrag
- Grundbuchauszug
- Finanzierungsnachweis (Tilgung und Schuldzins)
- Grundsteuer
- Nebenkosten
- Wohngeldnachweis usw.
- Einkommen:
- Verdienstbescheinigungen der vergangenen drei Monate
- eventuelle Kündigung
- Arbeitslosengeld I-Bescheid
- Nachweise über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
- Kindergeld
- Krankengeld
- Elterngeld usw.
- Vermögen:
- Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
- Nachweise zum Kraftfahrzeug (Kaufvertrag, Zulassung, KFZ-Versicherung)
- Sparbücher
- Versicherungspolicen mit aktuellem Stand
- Bausparverträge
- Aktien, Fonds usw.
- Nachweise über Immobilienbesitz