Unterstützung durch Arbeitsagentur und Jobcenter

 Arbeitsagentur ist zuständig für:

  • Asylbewerber mit Gestattung
  • Geduldete
  • Asylsuchende mit BüMA (Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender) oder AKN (Ankunftsnachweis)
    • für Arbeit oder Ausbildung braucht man Zustimmung
  • Personen, die Arbeitslosengeld I bekommen
    • sie zahlt Arbeitslosengeld I aus
    • man muss mindestens 1 Jahr in den letzten 2 Jahren gearbeitet haben
  • Personen, die kein Arbeitslosengeld I + II bekommen
  • berufliche Integration: Sie berät und vermittelt die Kunden in eine Arbeit
  • Personen, die Beratung zur beruflichen Situation brauchen bzw. über Stellenangebote informiert werden möchten
  • Personen, die eine Arbeit suchen
    • man soll sich als „arbeitssuchend“ melden
  • Familienkasse
    • sie zahlt Kindergelder aus

Jobcenter ist zuständig für:

  • anerkannte Flüchtlinge
  • Asylberechtigte
  • Kontingentflüchtlinge
  • Personen, die kein Arbeitslosengeld I mehr bekommen (nach circa 1 Jahr)
  • Personen, die Arbeitslosengeld II/Grundsicherung (Hartz IV) bekommen
  • Leistungen zum Lebensunterhalt
  • Sonderleistungen (z.B. bei Schwangerschaft, für Kinder)
  • Beratung und Information über Arbeit sowie Vermittlung in Arbeit
  • psychologische Beratung, Suchtberatung und Schuldnerberatung

Sozialleistungen:

  • um staatliche Hilfen zu bekommen, gelten gesetzliche Voraussetzungen
  • Asylbewerber müssen zuvor Vermögen oder Einkommen aufbrauchen
  • wer in Flüchtlingsunterkunft wohnt und Einkommen/Vermögen hat, muss der Kommune die Kosten für Unterbringung, Verpflegung usw. erstatten
  • Asylsuchende erhalten volle Leistungen erst, wenn sie in Einrichtung sind
  • Geldleistungen werden höchstens 1 Monat im Voraus ausgezahlt
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt, wie Asylsuchende versorgt werden: http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/

 

Sachleistungen für täglichen Bedarf:

  • Grundleistungen
    • Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Haushaltswaren
  • Geldbetrag für notwendige persönliche Bedürfnisse („Taschengeld“)
  • medizinische Leistungen bei Krankheit (nur wenn Asylbewerber akut krank sind), Schwangerschaft und Geburt sowie Schutzimpfungen
  • im Einzelfall auch weitere Leistungen
  • man bekommt Sachleistungen, solange man in Einrichtung oder in Gemeinschaftsunterkünften ist
  • auch wenn Asylbewerber nicht in Gemeinschaftsunterkunft wohnen, können Grundleistungen ausgezahlt werden
  • wer Land in Kürze verlassen muss, erhält Leistungen für Ernährung, Unterkunft und Körperpflege nur bis zum Ausreisedatum

Wichtige Dokumente: 

  • Persönliche Dokumente:
    • Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Geburtsurkunde), gegebenenfalls mit aktuellem Aufenthaltstitel
    • Krankenversicherungsnachweis (Chip-Karte, Mitgliedsbescheinigung, Beitragsnachweis privater Krankenkasse)                            
    • Rentenversicherungsnummer für Personen, die über 15 Jahre alt sind     
    • Behindertenausweis                               
    • Schulbescheinigung der Kinder
  • Kosten der Unterkunft für Mietwohnungen:
    • Mietvertrag und eventuell Mieterhöhungsschreiben                             
    • Heizkostennachweis
  • Kosten der Unterkunft für Eigentum:
    • Kaufvertrag                       
    • Grundbuchauszug                              
    • Finanzierungsnachweis (Tilgung und Schuldzins)                              
    • Grundsteuer                                                                                                               
    • Nebenkosten                              
    • Wohngeldnachweis usw.
  • Einkommen:
    • Verdienstbescheinigungen der vergangenen drei Monate                              
    • eventuelle Kündigung                              
    • Arbeitslosengeld I-Bescheid                              
    • Nachweise über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss                              
    • Kindergeld                                                                                      
    • Krankengeld                               
    • Elterngeld usw.
  • Vermögen:
    • Kontoauszüge der vergangenen drei Monate                              
    • Nachweise zum Kraftfahrzeug (Kaufvertrag, Zulassung, KFZ-Versicherung)
    • Sparbücher                                     
    • Versicherungspolicen mit aktuellem Stand                               
    • Bausparverträge          
    • Aktien, Fonds usw.                               
    • Nachweise über Immobilienbesitz